Unser Angebot

Sie können sich auf uns verlassen

Haushalt und Betreuung

für alle, die Unterstützung benötigen
  • Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
     
  • Aktivitäten und Förderung sozialer Kontakte wie z.B. Spielen, Singen, Basteln, Spaziergänge, Besuche, Ausflüge
     
  • Begleitung zu Terminen wie z.B. Arztbesuche oder Behördengänge
     
  • Organisation weiterer Unterstützungsangebote
     
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie z.B. dem Einkaufen, Putzen, Waschen, Bügeln, Kochen, Müllentsorgung
     
  • Leichte handwerkliche Tätigkeiten
     
  • Gartenarbeiten und Grabpflege
     
  • Weitere haushaltsnahe Dienstleistungen auf Anfrage

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Beratungsbesuche nach 
37 Absatz 3 SGB XI 

Ein Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI (auch „Beratungseinsatz“ genannt) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und 
keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen. 
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Wer ist verpflichtet?

  • Pflegegrad 1 
    freiwillig, 1× pro Halbjahr möglich
     
  • Pflegegrad 2 und 3
    alle 6 Monate
     
  • Pflegegrad 4 und 5
    alle 3 Monate

Ablauf der Beratung

Eine Fachkraft von uns kommt in die häusliche Umgebung und

  • beurteilt die Pflege- und Betreuungssituation
  • gibt Tipps zur Pflege, zu Hilfsmitteln, Wohnraum-anpassung, Pflegekursen etc.
  • kann Hinweise zur Höher-stufung des Pflegegrads 
    geben
  • füllt ein Formular aus, das an die Pflegekasse übermittelt wird

Wichtige Info

  • Die Kosten übernimmt die Pflegekasse
     
  • Der erste Besuch muss vor Ort stattfinden, danach kann jede zweite Beratung auch per Videokonferenz erfolgen
     
  • Wird der Beratungsbesuch nicht fristgerecht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden

Haushaltshilfe

Kostenübernahme durch die Krankenkasse mit einer Verordnung

Sie können sich vorübergehend nicht selbst um Ihren Haushalt kümmern?
Nach Sozialgesetzbuch steht Ihnen eine Haushaltshilfe nach folgenden Ereignissen zu:

  • Behandlung im Krankenhaus, von der Sie sich erholen müssen
  • Operation
  • Unfall
  • Risikoschwangerschaft
  • Schwangerschaft

Hierzu benötigen Sie eine Verordnung nach §38 Abs. 1 und 2 SGB V oder § 24 h SGB V des zu behandelnden Arztes oder des Krankenhauses. 

Wir beraten Sie gerne dazu. Ein Klick zu Ihrem nächsten Schritt

Fahrdienste
 

Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel. Rufen Sie uns an 0172 - 7192360.

 

Krankentransport

Wir bringen Sie zu Ihren medizinisch wichtigen Terminen.

Einkaufen

Sie möchten lieber selbst einkaufen? Kein Problem, wir fahren Sie.

Freizeitaktivitäten

Gerne fahren wir Sie zu Ihrer gewünschten Lokation.

Besuche

Mit uns können Sie bequem zu einer Feier oder zu Verwandten oder Freunden fahren.

Anstatt Pralinen Verschenken Sie Helferstunden an Ihre Lieben

Gezielte Unterstützung ist ein schönes, wertschätzendes Geschenk.

Sie können Gutscheine für Helferstunden in beliebiger Höhe verschenken. Die gewünschte Dienstleistung kann die Person nach ihrem Bedarf selbst wählen.

Und so geht´s

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Email oder melden Sie sich über das Kontaktformular

Wir besprechen Ihre Wünsche und machen Ihnen ein Angebot. Entweder Sie bezahlen privat oder wir können über die Krankenkasse entsprechend des Pflegegrades abrechnen. Wir sind nach §45a SGB XI anerkannt.

 

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